Kinderschutzkonzept

Der VfL Bochum 1848 e.V. ist der Gesamtverein von 12 Abteilungen, von denen die meisten eigenständige Abteilungsvereine sind. Alle Mitglieder eines Abteilungsvereins sind aufgrund der Doppelmitgliedschaft nach § 6 „Mitgliedschaft“ (Satzung des Gesamtverein) automatisch auch Mitglied des Gesamtvereins. Der Vorstand des Gesamtvereins führt die Geschäfte des Vereins und vertritt nach BGB §26 den Verein. Das Präsidium, das sich aus den Vorsitzen-den der Abteilungen zusammensetzt, hat die Bestellung, Beratung und Kontrolle des Vorstandes zur Aufgabe.
Um die Synergien des großen Vereins zu nutzen, haben die involvierten Abteilungen das Kinderschutzkonzept gemeinsam mit Unterstützung der Kindernothilfe e.V. erarbeitet. In dem etwa einjährigen Prozess wurde ein präventives, ganzheitliches und systematisches Kinderschutzkonzept für den VfL Bochum 1848 e.V. und dessen Abteilungsvereine entwickelt. Auch bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts gibt es weiterhin eine aktive Zusammenarbeit der Abteilungen – u.a. durch die/den Kinderschutzkoordinator*in auf Gesamtverein-Ebene und beim Fallmanagementsystem.
Im Zuge der intensiven Zusammenarbeit des gemeinsamen Kinderschutzteams der Abteilungen im Gesamtverein ließ sich unser Handeln maßgeblich von folgendem Zitat eines beteiligten Jugendlichen leiten:

„Hier fühlen wir uns wohl! – Wir werden gehört, gesehen und gestärkt.“

Das hierbei erarbeitet Kinderschutzkonzept des VfL Telstar Bochum ist hier einsehbar:

Kinderschutzkonzept VfL Bochum Volleyball