Wiederaufnahme des Beachvolleyball-Vereinssports
Den förmlichen Antrag zur Wiederaufnahme des Beachvolleyball-Vereinssports
des VfL Telstar Bochum an der Freiluftsportanlage Gahlensche Str. 111 – 44809 Bochum finden Sie hier:
Alle Beachvolleyballer werden gebeten den Antrag sowie die darin enthaltenen Maßnahmen zu lesen und diese zu befolgen:
2. Schutzmaßnahmen
2.1. Vorbereitung der Freiluftsportanlage
I. Abstecken der unter 1. dargestellten Wege mit Sperrband.
II. Räumliche Einteilung der Spielfelder mit Sperrband.
III. Außer Betrieb setzen der Gartendusche.
IV. Einlagerung sämtlicher Tische und Sitzgelegenheiten, diese werden der Verwendung entzogen.
V. Anbringung einer Übersicht aller Corona-Regeln direkt am Eingang der Anlage.
VI. Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Seifen und Papiertüchern.
2.2. Spielbetrieb
I. Alle Corona-Regeln werden sowohl auf der Homepage (www.telstar-bochum.de/beach) als auch in der WhatsApp-Gruppe „VfL Telstar Beach“ geteilt und müssen von Allen, die am Spielbetrieb teilnehmen möchten, gelesen und verstanden worden sein.
II. Es werden Gruppen von max. 4 Personen gebildet, die zu einer festgelegten Zeit ein Spielfeld nutzen können. Die Gruppeneinteilung wird dokumentiert, so wäre im Falle einer Infektion nachzuvollziehen, wer als Kontaktperson in Frage kommt.
III. Bei den Gruppenkonstellationen ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit Personen aus einem Haushalt zusammen spielen und die Gruppen möglichst fest für die Dauer der Corona-Krise gebildet werden.
IV. Das Betreten des Platzes erfolgt über den Ruhe- und Durchgangsbereich, in dem kein Verweilen mehr gestattet ist. So werden Engpässe verhindert.
V. Bei Betreten der Anlage versichert jede/r Teilnehmer/in, dass ihr/ihm die geltenden Regeln bekannt sind und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Hierfür hat jede/r Teilnehmer/in einen eigenen Stift mitzubringen.
VI. Jedem Spielfeld wird ein „eigener/fester“ Ball zugeteilt, der nach jeder Benutzung desinfiziert wird. Gerne können Gruppen auch ihren eigenen Ball mitbringen, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
VII. Beachvolleyball 2:2 wird nicht gespielt, lediglich Trainings- und Spielformen im 2:2 Modus sind erlaubt.
VIII. Direkte Ballaktionen am Netz (bspw. Blocken) sind untersagt. Hierzu ist vor jedem Netz ein 1m breiter Sperrstreifen vorgesehen, der nicht übertreten werden darf.
IX. Spieler/innen eines Teams sind ebenfalls durch eine Sperrlinie getrennt und dazu angehalten, diese nicht zu übertreten. Ferner müssen sich die Spieler im Vorfeld abstimmen, wer für die Feldmitte zuständig ist. Sobald ein/e Spieler/in einen mittigen Ball ansteuert, ist sein/e Mitspieler/in dazu angehalten, sich aktiv auf Abstand zur Feldmitte zu bewegen.
X. Sofern möglich, sollten keine Aufschläge/Angriffe in die Mitte zweier Spieler/innen (da direkter Kontakt verursacht werden könnte) erfolgen.
XI. Viel schwitzende Menschen sollten noch mehr Abstand zu anderen Personen halten.
XII. Hände sind vor und nach dem Sport gründlich zu waschen (min. 30 Sekunden).
XIII. Jede/r ist angehalten seine eigenen Getränke mitzuführen.
XIV. Die Nutzung der Duschmöglichkeiten ist nicht länger gestattet.
XV. Toilettengänge sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
XVI. Sollte ein Toilettengang dennoch erforderlich werden, darf immer nur eine Person die sanitären Anlagen des FC Bochum 10/21 e.V. aufsuchen. Weiterhin sind Desinfektionstücher mitzuführen, um Türklingen und den Toiletten-Schlüssel im Anschluss zu reinigen.
XVII. Kurse und Trainings finden nur statt, wenn die Gruppengröße von Maximal 5 Teilnehmerinnen/Teilnehmern nicht überschritten und die Einhaltung sämtlicher Regeln gewährleistet werden können.
3. Darüber hinaus geltende Corona-Regeln
I. Ein ausreichend großer Personenabstand von mindestens 2m muss stets gewährleistet sein. Der Abstand wird durch verantwortliche Personen (Trainer, Mitglieder des Vorstands, Beachwart) sichergestellt.
II. Es wird nicht unter Wettkampfbedingungen gespielt (energische Spielweise, Zählen von Punkten, usw.)
III. Das Spiel miteinander hat kontaktfrei (ohne bspw. Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe) zu erfolgen.
IV. Bälle, die über den Zaun gespielt werden und somit die Freiluftanlage verlassen, müssen von der jeweils dafür verantwortlichen Person einzeln und ohne Hilfe der anderen Spieler/innen zurückgeholt oder ersetzt werden.
V. Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung der Sportgeräte (Bälle), müssen konsequent eingehalten werden.
VI. Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden ist in der Sportstätte nicht gestattet.
VII. Der Zutritt zu der Sportanlage, unter Vermeidung von Warteschlangen, erfolgt ausschließlich über die Anmeldung per WhatsApp-Gruppe „VfL Telstar Beach“
VIII. Jegliche anderweitige Nutzung der Anlage, abgesehen von den Spielfeldern, ist untersagt.
IX. Angehörige von Risikogruppen sind besonders zu schützen (z.B. feste Gruppeneinteilung mit Personen, die im selben Haushalt leben).
X. Zuschauern ist es untersagt die Anlage zu betreten.
XI. Die Bildung von Fahrgemeinschaften, von Personen die nicht aus einem Haushalt stammen, ist untersagt.
XII. Veranstaltungen und Wettbewerbe sind ausgeschlossen.
XIII. Im Falle einer Corona-Erkrankung hat die/der Betroffene umgehend den Verein zu informieren und muss bis auf Weiteres dem Spielbetrieb fern bleiben.
(Typische Krankheitssymptome sind Fieber, trockener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörungen, Bindehautentzündung, leichter Durchfall, Müdigkeit oder Kurzatmigkeit.)