Hygienekonzept (Halle)

Hygienekonzept – VfL Telstar Bochum

Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchten wir den kontaktlosen Sportbetrieb in unseren Hallen (Sporthalle am Lohring, Graf Engelbert Sporthalle, Sporthalle Agnesstraße), unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen, wieder aufnehmen. Hierzu übersenden wir Ihnen ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung, mit der Bitte um Durchsicht und Freigabe.

1. Allen Personen, die sich nicht an die nachfolgenden Regeln halten, ist im Rahmen des Hausrechts der Zugang zu den Trainingszeiten zu verwehren.

2. Allen Personen mit Fieber und/oder Symptomen einer Atemwegsinfektion (Husten, Schnupfen etc.) ist das Betreten der Sportanlagen untersagt.

3. Das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung ist beim Betreten und Verlassen der Sporthallen verpflichtend.

4. Die Abstandsregeln, mind. 2m, müssen durchgehend eingehalten werden.

5. Bis einschließlich dem 29.05.2020 sind der nicht kontaktfreie Trainingsbetrieb und der Wettkampfbetrieb untersagt. Ab diesem Datum wird das hier vorliegende Hygienekonzept den dann aktuellen Vorgaben der Landesregierung NRW entsprechend angepasst.

6. Zuschauern ist der Zugang zu den Hallen nicht gestattet.

7. Der Zugang zu den Hallen erfolgt über die Haupteingänge der Hallen. In der Halle am Lohring ist der Zugang nur durch die Umkleiden möglich. Bei der Halle an der Graf Engelbert Schule und bei der Halle in der Agnesstraße besteht ein separater Zugang zur Halle.

8. Das Betreten der Halle ist erst fünf Minuten nach Beginn der offiziellen Trainingszeit erlaubt. Die Halle wird fünf Minuten vor dem Ende der Trainingszeit verlassen. So wird, zum Einen der direkte Kontakt verschiedener Trainingsgruppen vermieden, zum Anderen werden diese zehn Minuten zum Lüften der Sportstätte genutzt. (für eine offizielle Hallenzeit von 20.00-22:00 Uhr hieße das 20:05-21:55 Uhr)

9. Jede Trainingseinheit darf max. 60 Minuten lang sein. Danach ist das Gelände zu verlassen. Eine Trainingszeit, die aktuell 2h umfasst, wird in zwei Teile geteilt. Eine Anmeldung ist nur für eine der beiden Zeiten möglich und muss beim Trainer vorliegen.

10. Beim Warten vor der Halle ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.

11. Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale ist zu verzichten.

12. Zur Nachverfolgung einer Infektionskette müssen sich alle Trainingsteilnehmer/innen vor dem Training in Listen eintragen und bestätigen damit gleichzeitig frei von Symptomen zu sein. Die Listen verbleiben beim Trainer unter Wahrung des Datenschutzes.

13. Alle Sportler/innen betreten die Halle in Trainingskleidung, nur die Schuhe dürfen in der Halle auf Hallenschuhe gewechselt werden. Ein Umkleiden vor dem Training oder ein Duschen und Umkleiden nach dem Training ist ausgeschlossen.

14. Beim Betreten der Halle erfolgt grundsätzlich eine Desinfektion der Hände und Unterarme. Hierfür werden Desinfektionsmittel bereitgestellt.

15. Pro Trainingseinheit dürfen sich 6 Personen auf der Trainingsfläche aufhalten, zusätzlich ist ein Trainer erlaubt.

16. Mit Trainingsbeginn wird die Mund-Nasenabdeckung abgelegt.

17.
a. Sämtliche Trainingsformen, bei denen es geplant oder aus spieltaktischen Gründen auch ungeplant zu einer Unterschreitung des Mindestabstands von 2m kommt, sind bis zur Freigabe von Kontaktsportarten untersagt. (Keine Übungen im Block, kein kurzes Zuspiel, keine Annahmeübungen mit mehr als einem Annahmespieler…)
b. Wenn ab dem 30.05.2020 auch Kontaktsportarten wieder zugelassen werden, ändert sich dieser Abschnitt. Ab dann sollten Übungsformen mit einer Verringerung des Mindestabstandes auf unter 2m auf ein Mindestmaß reduziert werden.

18. Alle Sportgeräte, die mit der bloßen Hand in Kontakt kommen, sind vor und nach dem Training mit einem Flächendesinfektionsmittel zu reinigen. Für den Auf- und Abbau der Netzanlagen ist das Tragen von Einweghandschuhen erforderlich. Diese können im Anschluss an das Training in den Mülleimern der Sanitärräume entsorgt werden.

19. Der Verzehr von Speisen ist in den Hallen untersagt.

20. Die Nutzung der Sanitäranlagen ist nur einzeln erlaubt. Jede Person verpflichtet sich mit Teilnahme am Training dazu, sich nach jeder Nutzung ordentlich (mind. 30 Sekunden lang) die Hände zu waschen. Seife und Papiertücher werden bereitgestellt.

21. Diese Hygieneregeln werden zu Trainingsbeginn von jedem Trainer/jeder Trainerin gelesen und mit Datum unterschrieben zur Kenntnis genommen. Die Trainer/innen verpflichten sich dadurch die Regeln umzusetzen und die Einhaltung zu überwachen.

22. Dieses Hygienekonzept wird auf der Homepage veröffentlicht. Alle Vereinsmitglieder werden über das Bestehen dieser Regeln informiert, sodass sich jeder Sportler vor Trainingsbeginn damit beschäftigen kann.

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